Montag, 26. Oktober 2009

Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe in der Schweiz

Bundesrat will gegen das Volk, die Patienten und die Kantone ankämpfen

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St. Gallen - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Revision des Heilmittelgesetzes lanciert. Darin fordert er auch ein Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe. Eine solche Forderung greift in kantonale Hoheiten ein, widerspricht dem Willen der Bevölkerung in 17 Deutschschweizer Kantonen und verteuert das Gesundheitswesen!

Geht es nach dem Willen des Bundesrates, so soll nach dem heutigen Beschluss den Ärzten die Abgabe von Medikamenten in Zukunft vollends oder zumindest örtlich verboten werden. Wer also zur Konsultation eine Arztpraxis aufsucht, der erhält bei Bedarf eines Medikaments nurmehr ein Rezept, das irgendwo in einer Apotheke eingelöst werden soll. Egal, in welchem körperlichen, seelischen und psychischen Zustand sich der Patient befindet. Auch dann, wenn der Patient weder fahren noch gehen kann. Als Argument nennt der abtretende Bundesrat Couchepin, dass die Ärzte keine "Doppelrolle" inne haben dürften. Fakt ist aber, dass die Ärzte die volle Verantwortung für die Therapie und Heilung zu vertreten haben. Wieso sollen sie ihren Patienten dann keine Medikamente abgeben dürfen? Zumal in jeder anderen Dienstleistung, wie beispielsweise im Autoreparaturgewerbe, nach der "Diagnose" die "Therapie" mit entsprechenden Ersatzteilen ausgeführt wird. Beim Arzt ist es nicht anders. Das Medikament gehört zum Arzt wie das Stethoskop. Und zwar in Notfällen ebenso wie im Alltag!

Kantone und Bevölkerung wollen die ärztliche Medikamentenabgabe!
Der heutige Beschluss ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht zahlreicher kranker Menschen, sondern auch ein Eingriff in kantonale Hoheitsrechte. Die heutige Gesetzgebung überlässt es den Kantonen, selber über die Abgabe von Medikamenten zu entscheiden. In 17 Deutschschweizer Kantonen dürfen Ärzte heute in Notfällen und im Alltag Medikamente abgaben. Im Kanton Zürich wurde diese Meinung in den letzten zehn Jahren bereits drei Mal vom Volk gutgeheissen. Auch in anderen Kantonen fanden diesbezügliche Abstimmungen und Gesetzesrevisionen statt. Die Patienten wollen die beliebte, günstige, praktische und sichere Versorgung mit Medikamenten durch ihren behandelnden Arzt haben. Und zwar nicht nur in einem abgelegenen Dorf, sondern überall und in ihrer unmittelbaren Nähe. Der Bund stellt sich deshalb mit diesem Vorschlag - der nachweislich keine Kostenersparnisse bringt - gegen die Kantone, die dortige Bevölkerung und die Patienten.


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